Allgemeine Geschäftsbedingungen TMS Weiterbildung GmbH
Die TMS Weiterbildung GmbH (im Folgenden Akademie) ist eine Einrichtung zur Aus- und Weiterbildung von
Personen im medizinisch-pflegerischen Bereich. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Grundlage und Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen Teilnehmern / Teilnehmerinnen (im Folgenden
TN) und Akademie, der durch verbindliche Anmeldung und Anmeldebestätigung entsteht. Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. Ein Rechtsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen Akademie und TN.
Ausgenommen hiervon ist die Rechnungsstellung bei erklärter Übernahme (Anmeldeformular) der Gebühren
nach Abs. 3. durch eine Einrichtung (bspw. Pflegedienst).
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die in dem oben angeführten Bereich tätig sind. Sofern für bestimmte
Bildungsmaßnahmen Zulassungsvoraussetzungen bestehen, werden diese auf dem jeweiligen Anmeldeformular
angegeben bzw. im Seminarkalender oder den sonstigen Ausschreibungsmedien (Homepage) bekannt gemacht.
Der TN hat die Voraussetzungen durch entsprechende Unterlagen mit der Anmeldung nachzuweisen. Falsche
Angaben können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der
Gebühren besteht in diesen Fällen nicht. Bei Bildungsmaßnahmen, die mit einem personengebundenen Zertifikat
(bspw. Pflegedienstleitung, Pflegefachwirt) abschließen, ist eine Übertragung der Teilnahme an andere Personen
ausgeschlossen. Scheidet ein TN während der Bildungsmaßnahme aus, erfolgt keine, auch nicht anteilige,
Rückerstattung der Gebühren. Für den Fall, dass die gleiche Person den Ausbildungsgang in einer
Folgemaßnahme beenden möchte, ist dann eine Anrechnung der bis zum Ausscheiden abgeschlossenen
Unterrichtsstunden möglich.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Homepage, Fax, E-Mail oder Postweg) unter Verwendung des Vordrucks und
unter Einhaltung der dort gesetzten Fristen. Eine Anmeldung ist nur mit rechtsverbindlicher Unterschrift gültig.
3. Gebühren
Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren Höhe und Fälligkeit der Kursausschreibung oder dem
jeweiligen Anmeldevordruck zu entnehmen sind. Eine Verpflegung ist in den Gebühren nicht enthalten. Die
Gebührenangaben verstehen sich als Bruttopreise, bei umsatzsteuerpflichtigen Bildungsmaßnahmen inklusive
der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern Bildungsmaßnahmen insgesamt aus Gründen, die von
der Akademie zu vertreten sind, verschoben werden, unterbrochen werden oder ausfallen, werden die Gebühren
in voller Höhe erstattet. Bei jeder außergerichtlichen Mahnung gegen die TN und/oder die kostenübernehmende
Einrichtung wird eine Gebühr von € 5,00 zur Deckung der Porto- und Verwaltungskosten erhoben. Bei Verzug
von Gebühren werden pauschal 5,00 € für jede Transaktion erhoben. Wenn der Pflegedienst bzw. der
anmeldende Teilnehmer den Kurs „switcht“, das heißt, wenn die Anmeldung zu einem Kurs von einem Ort oder
einem Termin zu einem anderen Schulungsort oder zu einem anderen Beginntermin umgebucht (geswitcht)
werden soll, so wird für jede dieser Transaktionen eine Switch-Gebühr in Höhe von 12,50 € erhoben.
4. Durchführung / Rücktritt
Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden, die dem jeweiligen
Anmeldeformular, der Anmeldebestätigung, bzw. der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen ist. Rund 14 Tage
vor Kursbeginn wird die Rechnung erstellt und dem Vertragspartner zugesandt. Wird die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, ergeht hierüber eine Mitteilung. Vorliegende Anmeldungen werden bei Neuausschreibungen der
gleichen Bildungsmaßnahme bevorzugt behandelt. Die Akademie behält sich vor, bei Bildungsmaßnahmen
Dozenten und Abfolge der Unterrichtseinheiten kurzfristig zu ändern. Die TN sind darüber nach Möglichkeit im
Vorfeld zu informieren.
Der Rücktritt von der Seminarteilnahme muss schriftlich erfolgen. Sofern in den Einzelausschreibungen keine
anderen Angaben erfolgen, gelten folgende Rücktrittsbestimmungen:
Die Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer bzw. seinen Arbeitgeber bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist
kostenfrei. Danach und bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der ausgewiesenen
Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Nach dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.
Pflichten der TN
Die TN verpflichten sich
• im Sinne eines ordnungsgemäßen Seminarablaufes auf Pünktlichkeit zu achten
• insbesondere bei länger dauernden Bildungsmaßnahmen an den Seminareinheiten einschließlich aller Prüfungen
regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten
• den Anweisungen der Verantwortlichen der Akademie bzw. deren Beauftragten Folge zu leisten
• Störungen des Seminar zu unterlassen; dies gilt insbesondere für die Nutzung von Mobiltelefonen während des
Seminars• die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände der Akademie pfleglich zu behandeln; dies gilt auch für extern
angemietete Räume sowie die jeweilig zugehörenden Außenbereiche
• Rauchverbote außer in den dafür gesondert vorgesehenen Bereichen zu beachten
• Jegliche Form von Abwerbung ist während der gesamten Seminardauer untersagt
Die Akademie behält sich vor, TN, die nachhaltig, vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die o. g. Pflichten
verstoßen, von einer weiteren Teilnahme auszuschließen.
5. Prüfungen / Zeugnisse / Teilnahmebestätigung
Bei Bildungsmaßnahmen, die mit einer Prüfung abschließen, werden die Prüfungsbedingungen den TN mit der
Anmeldebestätigung zugesandt. Im Fall externer Prüfungen (bspw. IHK) gelten die Bedingungen der prüfenden
Einrichtung. Für die Anmeldung zu externen Prüfungen und die Entrichtung der von dieser Stelle erhobenen
Prüfungsgebühren ist der TN verantwortlich. Ein Sammelverfahren über die Akademie kann vereinbart werden.
6. Haftung
Die Akademie haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der
Akademie. Die TN haften für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Akademie haftet nicht
für etwaige Vermögensschäden, die aus einer nicht zustande gekommenen oder einer abgebrochenen
Bildungsmaßnahme entstanden sind.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Bildungsmaßnahmen der Akademie ist Essen.
Zusätzliche Regelungen/Pflichten für geförderte TN
(SGB III z.B. durch Bundesagentur für Arbeit / ARGE etc.)
1. Zahlungsbedingungen bei Förderung nach SGB III
Bei Förderungen mit Bildungsgutschein zahlt die Agentur für Arbeit die Kursgebühr direkt an den Träger der
Maßnahme. Es ist daher keine Anmeldegebühr zu entrichten. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den
Bildungsgutschein rechtzeitig bei der Akademie einzureichen und ihn noch vor Kursbeginn bei seiner zuständigen
Agentur für Arbeit vorzulegen, da der Bildungsgutschein ansonsten seine Gültigkeit verliert.
2. Rücktritt und Kündigung bei Förderung nach SGB III
Der/die Teilnehmer/in hat ein allgemeines Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Sollte eine
Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht erfolgen, kann der/die Teilnehmer/in bis Kursbeginn von der
Anmeldung zurücktreten, ohne dass ihm/ihr dadurch Kosten entstehen.
Essen
Stand 01.10.2023