Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen TMS Weiterbildung GmbH

Die TMS Weiterbildung GmbH (im Folgenden Akademie) ist eine Einrichtung zur Aus- und Weiterbildung von

Personen im medizinisch-pflegerischen Bereich. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind

Grundlage und Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen Teilnehmern / Teilnehmerinnen (im Folgenden

TN) und Akademie, der durch verbindliche Anmeldung und Anmeldebestätigung entsteht. Nebenabreden

bedürfen der Schriftform. Ein Rechtsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen Akademie und TN.

Ausgenommen hiervon ist die Rechnungsstellung bei erklärter Übernahme (Anmeldeformular) der Gebühren

nach Abs. 3. durch eine Einrichtung (bspw. Pflegedienst).

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die in dem oben angeführten Bereich tätig sind. Sofern für bestimmte

Bildungsmaßnahmen Zulassungsvoraussetzungen bestehen, werden diese auf dem jeweiligen Anmeldeformular

angegeben bzw. im Seminarkalender oder den sonstigen Ausschreibungsmedien (Homepage) bekannt gemacht.

Der TN hat die Voraussetzungen durch entsprechende Unterlagen mit der Anmeldung nachzuweisen. Falsche

Angaben können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der

Gebühren besteht in diesen Fällen nicht. Bei Bildungsmaßnahmen, die mit einem personengebundenen Zertifikat

(bspw. Pflegedienstleitung, Pflegefachwirt) abschließen, ist eine Übertragung der Teilnahme an andere Personen

ausgeschlossen. Scheidet ein TN während der Bildungsmaßnahme aus, erfolgt keine, auch nicht anteilige,

Rückerstattung der Gebühren. Für den Fall, dass die gleiche Person den Ausbildungsgang in einer

Folgemaßnahme beenden möchte, ist dann eine Anrechnung der bis zum Ausscheiden abgeschlossenen

Unterrichtsstunden möglich.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Homepage, Fax, E-Mail oder Postweg) unter Verwendung des Vordrucks und

unter Einhaltung der dort gesetzten Fristen. Eine Anmeldung ist nur mit rechtsverbindlicher Unterschrift gültig.

3. Gebühren

Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren Höhe und Fälligkeit der Kursausschreibung oder dem

jeweiligen Anmeldevordruck zu entnehmen sind. Eine Verpflegung ist in den Gebühren nicht enthalten. Die

Gebührenangaben verstehen sich als Bruttopreise, bei umsatzsteuerpflichtigen Bildungsmaßnahmen inklusive

der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern Bildungsmaßnahmen insgesamt aus Gründen, die von

der Akademie zu vertreten sind, verschoben werden, unterbrochen werden oder ausfallen, werden die Gebühren

in voller Höhe erstattet. Bei jeder außergerichtlichen Mahnung gegen die TN und/oder die kostenübernehmende

Einrichtung wird eine Gebühr von € 5,00 zur Deckung der Porto- und Verwaltungskosten erhoben. Bei Verzug

von Gebühren werden pauschal 5,00 € für jede Transaktion erhoben. Wenn der Pflegedienst bzw. der

anmeldende Teilnehmer den Kurs „switcht“, das heißt, wenn die Anmeldung zu einem Kurs von einem Ort oder

einem Termin zu einem anderen Schulungsort oder zu einem anderen Beginntermin umgebucht (geswitcht)

werden soll, so wird für jede dieser Transaktionen eine Switch-Gebühr in Höhe von 12,50 € erhoben.

4. Durchführung / Rücktritt

Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden, die dem jeweiligen

Anmeldeformular, der Anmeldebestätigung, bzw. der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen ist. Rund 14 Tage

vor Kursbeginn wird die Rechnung erstellt und dem Vertragspartner zugesandt. Wird die Mindestteilnehmerzahl

nicht erreicht, ergeht hierüber eine Mitteilung. Vorliegende Anmeldungen werden bei Neuausschreibungen der

gleichen Bildungsmaßnahme bevorzugt behandelt. Die Akademie behält sich vor, bei Bildungsmaßnahmen

Dozenten und Abfolge der Unterrichtseinheiten kurzfristig zu ändern. Die TN sind darüber nach Möglichkeit im

Vorfeld zu informieren.

Der Rücktritt von der Seminarteilnahme muss schriftlich erfolgen. Sofern in den Einzelausschreibungen keine

anderen Angaben erfolgen, gelten folgende Rücktrittsbestimmungen:

Die Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer bzw. seinen Arbeitgeber bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist

kostenfrei. Danach und bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der ausgewiesenen

Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Nach dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.

Pflichten der TN

Die TN verpflichten sich

im Sinne eines ordnungsgemäßen Seminarablaufes auf Pünktlichkeit zu achten

insbesondere bei länger dauernden Bildungsmaßnahmen an den Seminareinheiten einschließlich aller Prüfungen

regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten

den Anweisungen der Verantwortlichen der Akademie bzw. deren Beauftragten Folge zu leisten

Störungen des Seminar zu unterlassen; dies gilt insbesondere für die Nutzung von Mobiltelefonen während des

Seminars die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände der Akademie pfleglich zu behandeln; dies gilt auch für extern

angemietete Räume sowie die jeweilig zugehörenden Außenbereiche

Rauchverbote außer in den dafür gesondert vorgesehenen Bereichen zu beachten

Jegliche Form von Abwerbung ist während der gesamten Seminardauer untersagt

Die Akademie behält sich vor, TN, die nachhaltig, vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die o. g. Pflichten

verstoßen, von einer weiteren Teilnahme auszuschließen.

5. Prüfungen / Zeugnisse / Teilnahmebestätigung

Bei Bildungsmaßnahmen, die mit einer Prüfung abschließen, werden die Prüfungsbedingungen den TN mit der

Anmeldebestätigung zugesandt. Im Fall externer Prüfungen (bspw. IHK) gelten die Bedingungen der prüfenden

Einrichtung. Für die Anmeldung zu externen Prüfungen und die Entrichtung der von dieser Stelle erhobenen

Prüfungsgebühren ist der TN verantwortlich. Ein Sammelverfahren über die Akademie kann vereinbart werden.

6. Haftung

Die Akademie haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der

Akademie. Die TN haften für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Akademie haftet nicht

für etwaige Vermögensschäden, die aus einer nicht zustande gekommenen oder einer abgebrochenen

Bildungsmaßnahme entstanden sind.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Bildungsmaßnahmen der Akademie ist Essen.

Zusätzliche Regelungen/Pflichten für geförderte TN

(SGB III z.B. durch Bundesagentur für Arbeit / ARGE etc.)

1. Zahlungsbedingungen bei Förderung nach SGB III

Bei Förderungen mit Bildungsgutschein zahlt die Agentur für Arbeit die Kursgebühr direkt an den Träger der

Maßnahme. Es ist daher keine Anmeldegebühr zu entrichten. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den

Bildungsgutschein rechtzeitig bei der Akademie einzureichen und ihn noch vor Kursbeginn bei seiner zuständigen

Agentur für Arbeit vorzulegen, da der Bildungsgutschein ansonsten seine Gültigkeit verliert.

2. Rücktritt und Kündigung bei Förderung nach SGB III

Der/die Teilnehmer/in hat ein allgemeines Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Sollte eine

Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht erfolgen, kann der/die Teilnehmer/in bis Kursbeginn von der

Anmeldung zurücktreten, ohne dass ihm/ihr dadurch Kosten entstehen.

Essen

Stand 01.10.2023

Kontakt

© Copyright 2023 TMS Weiterbildung